Über Uns
Unsere Kanzlei wurde im Jahre 1985 von den Rechtsanwälten Rüdiger W. Müller und Johannes Woernle gegründet und zählt zu den renommierten Traditionskanzleien in Karlsruhe. Im Jahr 2004 wurde die Sozietät mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Martin Neumann, der seit 1997 in der Kanzlei tätig ist, erweitert. Seit dem Jahr 2010 firmiert die Kanzlei unter Müller, Woernle & Neumann Rechtsanwälte. Frau Rechtsanwältin Christina Bopp verstärkt das Team der Anwälte seit dem Jahr 2005.
Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung auf die Beratung und Vertretung regionaler und über-regionaler mittelständischer Unternehmen aus Industrie, Handel und Handwerk in allen Rechtsfragen rund um das Unternehmen ausgerichtet. Ebenso beraten und vertreten wir aber auch Privatpersonen in den wesentlichen Bereichen des Zivil- und Familienrechts, Gesellschafts- und im Arbeitsrecht sowie in Teilbereichen des Straf- und Bußgeldrechts. Besondere Schwerpunkte bilden das private Baurecht, das Immobilienrecht einschließlich des Rechts des Wohnungseigentums sowie das Erbrecht. Wir würden uns freuen, Sie oder Ihr Unternehmen in naher Zukunft als Mandanten begrüßen zu dürfen.