RA Johannes Woernle
Rechtsanwalt Johannes Woernle ist neben Rechtsanwalt Rüdiger W. Müller Gründungspartner der Kanzlei MWN-Anwälte. Gebürtig in Karlsruhe ist er nach seinem juristischen Studium in Saarbrücken und Tübingen und nach Ableisten des Referendardienstes seit 1976 als freiberuflicher Rechtsanwalt in Karlsruhe tätig. Er ist als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht qualifiziert und Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften des DAV für Mietrecht und Immobilien sowie Bau- und Immobilienrecht.
Der sachliche Bezug zwischen Immobilienrecht, dem Miet- und WEG-Recht, sowie dem privaten Baurecht führt dazu, dass sich der Klientenkreis aus dem gesamten Bereich der Marktteilnehmer zusammensetzt, die sich am Erwerb oder Verkauf von Grundstücken, deren privater oder gewerblicher Nutzung beteiligen bzw. mit dem Bauwesen befasst sind. Das heißt, das Angebot zur rechtlichen Beratung und Vertretung richtet sich in allererster Linie an Grundstückseigentümer, als Vermieter von Wohnungs- und Gewerbeeinheiten, wie auch an Eigentümer von Eigentumswohnungen. Auch werden WEG-Verwalter wie auch Immobilienmakler in ihrer gewerblichen Tätigkeit beraten. Schließlich finden auch Betriebe aus dem Bau- und Handwerksgewerbe, so insbesondere Bauträger, Rechtsrat und Unterstützung.
Rechtsanwalt Woernle ist als Schlichter bei der Schlichtungs- und Mediationsstelle, die die IHK Karlsruhe mit der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eingerichtet hat, gelistet.
Rechtsanwalt Woernle berät seine Mandantschaft außergerichtlich. Er vertritt sie auch in außergerichtlichen Verhandlungen, oder vor Gericht, wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt.