Was wir gerade in Deutschland erleben, ist natürlich eine absolute Ausnahmesituation. Sollten aber die schlimmsten Fälle eintreten, dann schauen Mediziner, ob es eine Patientenverfügung gibt und was darin steht, also zum Beispiel ob eine intensivmedizinische Behandlung mit Geräten gewünscht ist und wie lange. Aus diesem Grund ist die aktuelle Lage tatsächlich ein wichtiger Anlass, über seine Verfügung zu schauen oder eine zu verfassen. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für eine rechtssicher gestaltete Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament und kümmern uns auch um die notwendige Registrierung, so dass Sie für den Fall der Fälle umfassend geschützt sind. Fragen Sie nach unseren günstigen Vorsorgepaketen.
News
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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament
Sonntag, März 29, 2020 - 15:06 -
Coronavirus
Die von der Landesregierung verordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Coronavirus erfordern es auch von uns, Beratungsgespräche zum Schutze unserer Mandanten und Mitarbeiter, sofern möglich, telefonisch bzw. per E-Mail zu führen. Unser Kanzleibetrieb bleibt aufrechterhalten so dass wir Ihnen auch in der aktuell schwierigen Situation beratend und zur Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung stehen.
Samstag, März 21, 2020 - 14:08 -
EuGH erklärt die HOAI-Mindest-/Höchstsätze für europarechtswidrig
Mit Urteil vom 04.07.2019 (Rs.C-377/17) hat der EuGH festgestellt, dass die in der HOAI vorgesehenen Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind und die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG verstoßen hat. Der EuGH begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass es der Bundesrepublik Deutschland nicht gelungen sei, nachzuweisen, dass die in der HOAI vorgesehenen Mindestsätze geeignet sind, die Erreichung des Ziels einer hohen Qualität der Planungsleistungen zu gewährleisten und den Verbraucherschutz sicherzustellen. Die Festlegung von Höchstsätzen zum Zwecke des Verbraucherschutzes sei im Hinblick auf dieses Ziel nicht als verhältnismäßig anzusehen. Die Entscheidung des EuGH ist insbesondere bedeutsam für sog. Aufstockungsklagen, mit denen Architekten aufgrund einer mündlichen Beauftragung mit Architektenleistungen Architektenhonorar auf Grundlage der Mindestsätze gegenüber dem Auftraggeber eingeklagt haben. Im Hinblick auf die mit Spannung erwartete Entscheidung des EuGH hatten bereits zahlreiche Instanzgerichte laufende Architektenhonorarprozesse in analoger Anwendung von § 148 ZPO ausgesetzt, so u.a. das LG Baden-Baden gemäß Beschluss vom 07.05.2019 sowie das LG Dresden gemäß Beschluss vom 08.02.2018.Montag, Juli 8, 2019 - 15:27 -
Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts tritt zum 01.01.2018 in Kraft
Mit Wirkung zum 01.01.2018 ist das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft getreten. Es enthält zahlreiche Neuerungen gegenüber der bisherigen Gesetzeslage, insbesondere Sondervorschriften für den Bauvertrag. Für Hausbauverträge, die von privaten Bauherren abgeschlossen werden, wurde der neue Vertragstyp des Verbraucherbauvertrages geschaffen, für den umfangreiche Schutzvorschriften zugunsten von Verbrauchern greifen.Freitag, September 21, 2018 - 10:49 -
Rechtsprechungsänderung des BGH zu Schadensersatzansprüchen wegen Baumängeln
Mit Urteil vom 22.02.2018 hat der BGH seine längjährige, bisherige Rechtsprechung zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Baumängeln geändert. Entgegen der bisherigen Rechtslage ist es dem Besteller einer Werkleistung nunmehr verwehrt, bei Mängeln einer Werkleistung Schadensersatz in Höhe der voraussichtlichen (fiktiven) Mangelbeseitigungskosten gegen den Werkunternehmer geltend zu machen, sofern er das mangelhafte Werk behält und die Mängel nicht beseitigen lässt. Der Schadensersatz ist in diesem Fall nach der Entscheidung des BGH vom 22.02.2018 nach dem mangelbedingten Minderwert des Werkes ausgehend von der mit dem Werkunternehmer für eine mangelfreie Werkleistung vereinbarten Vergütung zu berechnen. Dem Besteller der Werkleistung steht es aber weiterhin frei, bei Vorliegen der hierfür erforderlichen Vorraussetzungen einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten gegen den Werkunternehmer geltend zumachen. Werden die Mängel vom Auftraggeber im Wege der Ersatzvornahme beseitigt, besteht auch weiterhin ein Anspruch auf Aufwendungsersatz in Höhe der aufgewendeten Mangelbeseitigungskosten.Freitag, September 21, 2018 - 10:48 -
Aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen Bauträger
Der BGH hat im ersten Halbjahr 2016 mehrere Entscheidungen zur Verjährung von Gewähr-leistungsansprüchen gegen Bauträger wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums gefällt und damit seine Rechtsprechung gefestigt. Hiernach sind im Einzelfall Gewährleistungsan-sprüche gegen Bauträger wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums auch bei einer deutlich länger als 5 Jahre zurückliegenden Fertigstellung und Übergabe des Bauvorhabens im Einzelfall noch nicht verjährt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Bauträger in den Kauf-verträgen mit den Erwerbern Klauseln verwendet hat, die spätere Erwerber (sog. Nachzügler) an das Ergebnis einer bereits erfolgten Abnahme des Gemeinschaftseigentums binden sollen (BGH Urteil vom 25.02.2016, Az. VII ZR 49/15).
Mittwoch, Oktober 5, 2016 - 15:41 -
BGH-Beschluss vom 06.07.2016 zur Wirksamkeit von Patientenverfügungen
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 06.07.2016 entschieden, dass Patientenverfügungen, die keine eindeutige Aussage darüber enthalten, welche ärztlichen Maßnahmen in der jeweiligen Behandlungssituation erfolgen bzw. unterbleiben sollen, zu unbestimmt sind. Derartige Patientenverfügungen sind für die behandelnden Ärzte im Zweifel unbeachtlich.
Von der Verwendung einer Formularerklärung für die Abfassung einer Patientenverfügung kann deshalb nur abgeraten werden. Eine Patientenverfügung sollte mit anwaltlicher Hilfe stets individuell auf den jeweiligen Mandanten zugeschnitten abgefasst und im Anschluss durch den Anwalt zur offiziellen Registrierung im zentralen Vorsorgeregister freigegeben werden.
Mittwoch, August 17, 2016 - 10:48 -
Koordinierungspflicht des Bauträgers beim selbstständigen Sonderwunschvertrag
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 15.01.2016 entschieden, dass ein Bauträger auch für solche Mängel in der Verantwortung bleibt, die bei Ausführung von Sonderwünschen durch den insoweit vom Erwerber direkt beauftragten Werkunternehmer verursacht werden.
Das OLG Karlsruhe bestätigt, dass der Bauträger auch im Rahmen sog. selbstständiger Sonderwunschverträge zur Koordinierung verpflichtet ist und durch entsprechende Überprüfungen und ggf. planerische Anweisungen sicherzustellen hat, dass sich der vom Kunden beauftragte Sonderwunsch in das Gesamtkonzept der übrigen Bauleistungen störungsfrei einfügt.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2016 - 19 U 133/14
Freitag, März 4, 2016 - 11:14