Aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen Bauträger
Der BGH hat im ersten Halbjahr 2016 mehrere Entscheidungen zur Verjährung von Gewähr-leistungsansprüchen gegen Bauträger wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums gefällt und damit seine Rechtsprechung gefestigt. Hiernach sind im Einzelfall Gewährleistungsan-sprüche gegen Bauträger wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums auch bei einer deutlich länger als 5 Jahre zurückliegenden Fertigstellung und Übergabe des Bauvorhabens im Einzelfall noch nicht verjährt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Bauträger in den Kauf-verträgen mit den Erwerbern Klauseln verwendet hat, die spätere Erwerber (sog. Nachzügler) an das Ergebnis einer bereits erfolgten Abnahme des Gemeinschaftseigentums binden sollen (BGH Urteil vom 25.02.2016, Az. VII ZR 49/15).