Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts tritt zum 01.01.2018 in Kraft

Mit Wirkung zum 01.01.2018 ist das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft getreten. Es enthält zahlreiche Neuerungen gegenüber der bisherigen Gesetzeslage, insbesondere Sondervorschriften für den Bauvertrag. Für Hausbauverträge, die von privaten Bauherren abgeschlossen werden, wurde der neue Vertragstyp des Verbraucherbauvertrages geschaffen, für den umfangreiche Schutzvorschriften zugunsten von Verbrauchern greifen.