RA Martin Neumann

RA Neumann
RA Martin Neumann
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt Martin Neumann ist in Karlsruhe geboren und nach Abschluss seines Studiums an der Universität Konstanz seit 1997 als freiberuflicher Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Bau-, Immobilien- und Architektenrecht in Karlsruhe tätig. Er hat sich bereits im Jahre 2005 als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht qualifiziert und ist aufgrund seines besonderen Fachwissens und seiner langjährigen Berufserfahrung in der Lage, die Interessen seiner Mandanten sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren erfolgreich durchzusetzen.
In baurechtlichen Angelegenheiten zählen zu seinen Klienten sowohl private Bauherren als auch mittelständische Handwerksbetriebe und Unternehmen aus der Baubranche (Hoch- und Tiefbau). Des Weiteren berät und vertritt Rechtsanwalt Neumann Architektur- und Ingenieurbüros sowie öffentliche Auftraggeber sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht insbesondere bei Honorarstreitigkeiten nach HOAI.
Als Vertrauensanwalt des Bauherrenschutzbundes e.V. Berlin vertritt Rechtsanwalt Neumann die Interessen privater Bauherren von der Beratung über den Bauwerkvertrag bis hin zur Durchsetzung von Mängelrechten und Schadensersatzansprüchen bei Baumängeln, Bauzeitverzögerung oder Insolvenz des Bauunternehmens. Als Partner der auf das Bau-, Immobilien- und Erbrecht spezialisierten Anwaltskanzlei MWN Rechtsanwälte vertritt Rechtsanwalt Neumann seine Klienten auch im Immobilien- und Erbrecht, bspw. bei Fragen zum Erwerb, der Veräußerung oder Übertragung von Immobilien im Wege vorweggenommener Erbfolge, der Testamentsgestaltung oder dem Abschluss von Erbverträgen im Rahmen einer strategischen Nachfolgeplanung. Rechtsanwalt Neumann ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und als Testamentsvollstrecker für verschiedene Nachlässe tätig. Er ist Autor zahlreicher Fachbeiträge, erschienen u.a. in den Fachzeitschriften „Immobilien & Baurecht“ und „Erbrecht“ und hält als Referent Vorträge u.a. zu den Themen Abschluss und Abwicklung von Bauwerkverträgen, Mängelrechte im Bauvertragsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Rechtsanwalt Neumann ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Publikationen:
  • IBR 2020,488 OLG Karlsruhe Mangelnebenkostenklausel erweitert Versicherungsschutz des GU
  • IBR 2016, 219 OLG Karlsruhe Bauträger muss Sonderwünsche der Erwerber überprüfen und koordinieren!
  • IBR 2012, 1177 LG Karlsruhe Nach Sanierungsvereinbarung: Keine Selbstvornahme ohne Fristsetzung!
  • IBR 2012, 1152 LG Karlsruhe Anspruch auf Erstattung der Kosten des Beweisverfahrens trotz Unterliegens in der Hauptsache?
  • IBR 2010, 1351 OLG Brandenburg Keine Garantenstellung durch Schuldbeitritt eines Bauträger-Geschäftsführers
  • IBR 2010, 633 OLG Brandenburg MaBV-Bürgschaft, Abschmelzungsklausel und persönliche Haftung des Geschäftsführers
  • IBR 2009, 1053 OLG Karlsruhe Streitgegenstandsänderung in der Berufung nur innerhalb der Anschlussberufungsfrist!
  • IBR 2009, 383 OLG Karlsruhe Eigentumsverlust am Baugrundstück bewirkt Unmöglichkeit der GU-Werkleistung!
  • IBR 2008, 1164 LG Landau Bindungswirkung des Architekten an Teilschlussrechnungen!
  • IBR 2008, 1159 LG Karlsruhe § 648 a Abs. 5 BGB: Schadensersatz nach Aufhebung des Vertrages auch bei Verlust des Grundstückeigentums!
  • IBR 2008, 1108 AG Karlsruhe Werkvertrag mit funktionaler Leistungsbeschreibung: Unternehmer trägt das Erfolgsrisiko!
  • ErbR 2013, 324-327 ff Testamentsvollstreckung
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